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Gefahrstoffverordnung


Seit Mitte 2015 ist eine neue Kennzeichnung auf flüssigen Produkten wie Wasch- und Reinigungsmitteln, Farben und Raumsprays etc. zu finden. Dieses sog. GHS-System (EU-Gefahrstoff-Verordnung) mit seinen rautenförmigen Piktogrammen mit rotem Rand löst die bisherige Gefahrenstoff-Kennzeichnung mit orangen Feldern ab.

Insgesamt werden nun sehr viel mehr Mittel als Gefahrenstoff eingestuft und tragen sehr abschreckende Warnhinweise und Warnpiktogramme. Der Gesetzgeber weist nun also viel stärker auf ein Gefahrenpotential hin, das auch scheinbar harmlose Produkte unbestreitbar haben.

Jedoch darf man diese Kennzeichnung nicht mit der alten Kennzeichnung (orange Piktogramme) vergleichen und hinter einer solchen Kennzeichnung sofort ein persé besonders gesundheitsschädliches oder umweltschädliches Produkt vermuten. Auch bedeutet diese nicht, dass keine „Natürlichen Inhaltsstoffe“ verwendet werden.

Gerade naturreine ätherische Öle werden nach der neuen Kennzeichnung sehr negativ eingestuft, da sie in größeren Mengen tatsächlich ein hohes Gefahrenpotential darstellen. Ein Fisch würde ein ätherisches Öl in größerer Dosis tatsächlich nicht vertragen und u. U. daran sterben. Die Frage ist jedoch, welche Menge bekommt er tatsächlich ab. Diese Betrachtung wird aber nicht vorgenommen.

Auch sind viele Menschen gegen bestimmte naturreine ätherische Öle allergisch. So kommt es zu einer besonders negativen Einschätzung dieser an sich ökologisch sinnvollen Inhaltsstoffe.

Auch werden Konzentrate, die wir als ökologisch sinnvoll betrachten, da sie weniger Transportenergieverbrauch verursachen, aufgrund höherer Konzentrationen der Inhaltsstoffe als besonders negativ eingestuft.

Wir bitten daher eher einen Blick auf die Inhaltsstoffliste zu werfen und sich selbst ein Bild zu machen, ob ein Artikel ökologisch oder gesundheitlich bedenklich ist und dies nicht von der Gefahrenkennzeichnung herzuleiten.